Mietbedingungen für Werbeplätze
Stand: Oktober 2026
Für die Vermietung der Werbeplätze an der Tankstelle Hauptstraße 5, 77743 Neuried-Ichenheim. Vermieter und Vertragspartner: Lukas Deiß, Hauptstraße 7, 77743 Neuried(„Vermieter“).
0. Geltungsbereich, nur für Unternehmer
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Miete der Werbeplätze. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine und sonstige Organisationen, die in Ausübung ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen oder satzungsgemäßen Tätigkeit handeln („Mieter“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen; der Mieter bestätigt dies bei der Buchung. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1. Vertragsgegenstand
Vermietet wird jeweils einer von zwei fest installierten Werbeplätzen („Platz A (rechts)“ bzw. „Platz B (links)“, je 4,00 × 1,00 m; die Bezeichnungen gelten aus Blickrichtung der Hauptstraße auf die Werbefläche) am Zaun der Tankstelle parallel zur Hauptstraße. Jeder Werbeplatz umfasst zwei Bannerflächen: eine zur Hauptstraße und eine zur Tankstelle. Die beiden Motive dürfen sich unterscheiden. Montage und Demontage der Banner übernimmt der Vermieter.
2. Mietzeit, keine automatische Verlängerung
Gemietet werden ausschließlich vollständige Kalendermonate (vom Monatsersten bis zum Monatsletzten), Mindestlaufzeit ein Kalendermonat. Auch nicht zusammenhängende Monate können gebucht werden. Buchbar ist frühestens der übernächste Kalendermonat. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf des gebuchten Zeitraums. Es findet keine automatische Verlängerung statt.
3. Zustandekommen des Vertrags, Zahlung
Mit Absenden der Online-Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab, an das er 14 Tage gebunden ist; die gewählten Monate werden reserviert. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den Vermieter (in der Regel per E-Mail) zustande; mit der Bestätigung erhält der Mieter die Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung fällig. Eine andere Zahlungsweise ist nicht vorgesehen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB). Zahlt der Mieter auch nach Ablauf einer ihm in Textform gesetzten angemessenen Nachfrist nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und den Werbeplatz anderweitig vergeben.
4. Banner, Anlieferung
Der Mieter liefert auf eigene Kosten je gebuchtem Werbeplatz zwei Banner mit folgenden Eigenschaften: Format 400 × 100 cm, B1-zertifiziert bzw. schwer entflammbar, für den Außeneinsatz geeignet und wetterfest, Ösen rundum mit 100 cm Abstand und 6 bis 12 mm Innendurchmesser (empfohlen: PVC-Frontlit, rundum gesäumt, randverstärkt, UV-beständig). Er lässt die Banner spätestens eine Woche vor Mietbeginn liefern an: Lukas Deiß, Hauptstraße 7, 77743 Neuried. Der Druck ist nicht im Mietpreis enthalten. Eine verspätete Anlieferung liegt in der Verantwortung des Mieters; der gebuchte Zeitraum beginnt unabhängig von der Bannerlieferung am Monatsersten und verlängert sich nicht.
5. Zulässige Werbeinhalte, Ablehnungsrecht
Mit der Buchungsanfrage lädt der Mieter sein Motiv oder einen Entwurf hoch (keine Druckdatei erforderlich); lehnt der Vermieter die Anfrage ab, wird die Datei gelöscht. Alle Motive werden vor der Bestätigung geprüft. Vor Vertragsschluss ist der Vermieter berechtigt, Buchungen und Werbemotive ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Vertragsschluss kann er ein Motiv nur aus den folgenden Gründen zurückweisen; der Mieter kann dann ein anderes Motiv liefern. Ausgeschlossen sind insbesondere politische oder religiöse Werbung, erotische, extremistische, diskriminierende, beleidigende, rechtswidrige oder irreführende Inhalte, Werbung für andere Tankstellen oder Kraftstoff- und Mineralölanbieter, unseriöse Finanz-, Anlage- oder Kreditangebote, verkehrsgefährdende Motive sowie Motive ohne erforderliche Nutzungsrechte. Bereits gezahlte Beträge werden bei Ablehnung erstattet. Die Freigabe eines Motivs stellt keine rechtliche, markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Prüfung dar; für Inhalt, Rechte und Zulässigkeit bleibt allein der Mieter verantwortlich. Er stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter (insbesondere aus Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht) frei, die auf seinem Motiv beruhen. Ein Konkurrenzschutz gegenüber anderen Werbekunden am Standort besteht nicht.
6. Stornierung durch den Mieter
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da Verträge ausschließlich mit Unternehmern, Vereinen und Organisationen geschlossen werden. Eine Stornierung nach Vertragsschluss ist nur nach Absprache möglich. Gelingt es dem Vermieter, den Werbeplatz für den stornierten Zeitraum anderweitig zu vermieten, wird die Miete für diese Monate erstattet; im Übrigen bleibt der Anspruch auf die Miete bestehen.
7. Ausfall der Werbefläche
Kann die Werbefläche aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, vorübergehend nicht genutzt werden, wird der Werbezeitraum vorrangig entsprechend verlängert. Weitergehende freiwillige Erstattungen werden nicht zugesagt; gesetzlich zwingende Ansprüche des Mieters bleiben unberührt.
7a. Montagefotos
Montagefotos verwendet der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters als Referenz.
8. Schäden an den Bannern
Die Banner werden fachgerecht montiert (M8-Verschraubung mit großen Unterlegscheiben, ringsum). Es gilt folgende Risikoverteilung:
- Schäden durch Sturm, Witterung, Vandalismus oder sonstige Einwirkung Dritter: grundsätzlich Risiko des Mieters;
- Material-, Druck- und Verschleißschäden am Banner: Risiko des Mieters;
- Ersatzbeschaffung, Druck- und Versandkosten für Ersatzbanner: trägt der Mieter;
- fehlerhafte Montage durch den Vermieter sowie Defekte der Werbekonstruktion selbst: Verantwortung des Vermieters.
Im Übrigen haftet der Vermieter unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
9. Vertragsende, Abholfrist, Entsorgung
Nach Ablauf der Mietzeit nimmt der Vermieter die Banner ab. Der Mieter kann seine Banner innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an der Tankstelle abholen. Holt er sie nicht ab, weist der Vermieter ihn in Textform darauf hin und setzt eine Nachfrist von 7 Tagen. Nach deren Ablauf darf der Vermieter die Banner entsorgen; ein Anspruch auf Herausgabe oder Ersatz besteht danach nicht mehr.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.